Automatisch zum Schein!
Bis 1.4.21 war es so: Wer seinen Führerschein der Klasse B absolvierte, musste bei der finalen praktischen Prüfung Obacht geben, mit welchem Fahrzeug er diese ablegte. So wurde bei einer Prüfung in einem Automatikfahrzeug in den Führerschein die Zahl 78 eingetragen. Damit durften jedoch ausschließlich PKW mit Automatikgetriebe bewegt werden. Mit der seit 2021 existierenden B197-Klasse lässt sich die Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltung bzw. Automatik kombinieren.
KLASSE B 197 / DER KOMBINIERER!
Fakten:
Mindestalter: 18 Jahre
Mindestalter Begleitetes Fahren: 17 Jahre
Sonstiges: Grundvoraussetzung für alle anderen Klassen, Einschluss der Klassen L und AM
Für KFZ mit Schalt- UND Automatikgetriebe!
Gilt für?
Gilt für alle KFZ mit bis zu max. 3,5t (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit max. 750kg. Wiegt dieser mehr als 750kg, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3,5t betragen
Du darfst damit Autos mit max. 9 Sitzplätzen, inklusive dir als Fahrer, bewegen.
Besonderheiten:
Seit 1.4.21 eingeführt, erlaubt uns dieser Schein die Führerscheinausbildung auf KFZ mit Schalt- UND Automatikgetriebe
zu kombinieren. Während du also bei der normalen B-Klasse vorwiegend auf Schaltgetriebe lernst bzw. auf B-Automatik nur Automatikgetriebe fährst, gibts bei B197 einfach beides. Somit bestehen für dich dann keine Einschränkungen und du hast eine komplett neue Möglichkeit den Autoführerschein zu erwerben.
Sonstiges:
Zehn Fahrstunden a 45-Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe müssen absolviert werden. Diese bestehen aus Fahrzeugbeherrschung,
Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrten. Nach diesen zehn Fahrstunden bescheinigen dir unsere Fahrlehrer in einer 15-minütigen Testfahrt, dass du den Umgang mit einem Schaltfahrzeug sicher beherrschst.