Q&A - Fragen und Antworten
Welche Fahrschule ist die Beste?
Eine Frage, die man so nicht pauschal beantworten kann. Natürlich wird sich jede Fahrschule als "die Beste" präsentieren. Letztendlich hängt es von vielen Faktoren ab. Welchen Eindruck hast du von der Fahrschule, dem Team und den Autos? Wie verläuft eine Beratung? Wird hier auf dich und deine Bedürfnisse eingegangen? Und natürlich: wie teuer ist es, den Führschein zu erwerben?
Wann kann man sich zum PKW-Führerschein anmelden?
Laut Gesetz ist die theoretische Prüfung drei Monate vor Deinem 18. Geburtstag erlaubt, die praktische Prüfung hingegen erst einen Monat vorher. Für das begleitete Fahren gilt dasselbe entsprechend vor Deinem 17. Geburtstag. Sinn macht es, wenn du dich ca. ein halbes Jahr vor dem jeweiligen Geburtstag bei uns in der Fahrschule anmeldest. Damit ist dann ein reibungsloser Ablauf bei der behördlichen Anmeldung gewährleistet.
Was genau ist das begleitete Fahren?
Bei dieser Sonderregelung wird es dir bereits mit 17 Jahren ermöglicht, deine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Jedoch darfst du nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson fahren. Wirst du 18 Jahre alt, entfällt diese Auflage. Deine Probezeit beträgt wie bei jedem Führscheinneuling auch hier zwei Jahre.
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (mind. Klasse B oder der alten Klasse 3) sein. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt, sie müssen lediglich bei Antragstellung genannt werden und ihr Einverständnis erklären. Die Begleitperson darf, anders als ein Fahrlehrer, nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie ist nicht verantwortlicher Führer des Fahrzeugs. Die Begleitperson kann auf jedem beliebigen Fahrgastsitz des Fahrzeugs mitfahren. Begleitpersonen dürfen die 0,5 Promille-Grenze nicht erreichen und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Die Begleitperson hat die Pflicht, ihren Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen (z.B. Polizei) auf Verlangen auszuhändigen.
Wieviele Therorie brauche ich?
Hier gibt es nicht viel Spielraum, denn dein Theorieunterricht ist in 14 Pflichteinheiten unterteilt. Wenn du jedoch schon eine gültige Fahrerlaubnis besitzt (z.B. AM, A1), benötigst du nur noch die Hälfte des Grundunterrichts.
Wieviele Fahrstunden muss ich nehmen?
Für die Klassen B (Automatik) und B 197 (Automatik und Schaltung kombiniert) sind zwölf Sonderfahrten a 45 Minuten Pflicht. Diese verteilen sich auf fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Wie viele zusätzliche Übungsstunden du letztendlich benötigst, hängt davon ab, wie schnell du dich im Straßenverkehr zurechtfindest und dich sicher fühlst.
Was kostet der ganze Führerschein?
Die Führerscheinkosten sind wie folgt aufgebaut: Grundbetrag*, Übungsfahrten, Sonderfahrten. Ein Festpreis gilt für den Grundbetrag, die anderen Fahrten können über die gesetzlich vorgegebene Anzahl an Sonder- und Übungsfahrten, abhängig vom eigenen Talent, variieren. So benötigt der unsichere Jürgen mehr Zeit, um sich im Straßenverkehr zurechtzufinden, wohingegen der coole Patrick als Naturtalent entsprechend weniger Stunden braucht, um "bereit" für die praktische Prüfung zu sein.
Zu den oben beschriebenen Kosten kommen dann natürlich noch Gebühren hinzu:
· Gebühr für die Vorstellung zu Theorie- und Praxisprüfung,
· TÜV-Gebühr für Theorie- und Praxisprüfung.
Was es dann am Ende genau kostet, lässt sich zu Beginn leider noch nicht genau sagen. Lass dich hierzu einfach von uns beraten.
*Der Grundbetrag beeinhaltet sämtlichen Pflicht-Theorieunterricht sowie Verwaltungsaufwand.